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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Es freut uns, dass Sie sich für einen Workshop/Fototour Workshop von Light in Focus interessieren und wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen.

Wir bitten Sie die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durchzulesen. Die AGBs von Light in Focus sind fester Bestandteil Ihrer Buchung bei Light in Focus.

Die AGBs im PDF Format können Sie hier downloaden.

​Hinweis: Light in Focus ist kein Reiseveranstalter, sondern ein Veranstalter von Fotoworkshops. ​Abweichungen von den vorliegenden AGB bedürfen zur Wirksamkeit ausnahmslos der Schriftform.

​1. Vertrag

1.1 Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Light in Focus für die von Roland Moser und Pia Steen veranstalteten  Fototouren und Workshops oder andere von Light in Focus im eigenen Namen angebotenen Leistungen.

Bitte beachten Sie die besonderen Zahlungs- und Annullierungsbedingungen für Fotoworkshops und Fotokurse (Ziffern 2.2 und 3)

​1.2 Anwendbarkeit der AGBs von Light in Focus
Keine Anwendung finden diese Allgemeine Vertrags- und Teilnahmebedingungen auf vermittelte Leistungen von Dritten. Bei Leistungen von Dritten gelten die jeweiligen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Leistungsträger bzw. der jeweiligen Veranstalter. Werden  durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Veranstalter oder Dienstleistungsunternehmer vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist Light in Focus nicht Vertragspartei und Sie können sich nicht auf die vorliegenden  Vertragsbedingungen von Light in Focus berufen.

​1.3 Vertragsabschluss
Die Anmeldung für eine Fotoreise oder Workshop mit Light in Focus erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular auf der Website von www.lightinfocus.ch. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt. Mit der Anmeldung werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt den Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen für Sie und Light in Focus wirksam. Melden Sie weitere Personen an, so stehen Sie für deren Verpflichtungen sowie für Ihre eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Bezahlung der gebuchten Leistungen. Ihre Anmeldung wird von Light in Focus, durch Pia Steen oder Roland Moser schriftlich per e-mail bestätigt. Ihre Anmeldung ist erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

1.4 Vertragsinhalt und Ausnahmen/Sonderwünsche
Die Leistungspflichten von Light in Focus ergeben sich aus der Buchungsbestätigung und der entsprechenden Ausschreibung zum entsprechenden Workshop oder Fotoreise auf der Website von Light in Focus. Light in Focus wird den Workshop/Fototour mit Roland Moser und/oder Pia Steen durchführen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch, dass ein bestimmter Fotograf den Workshop oder die Fotoreise leitet oder durchführt. Sollte einer der beiden Fotografen verhindert sein zum Zeitpunkt des Workshops, wird wenn möglich der jeweils andere Workshopleiter den Workshop durchführen.Light in Focus nehmen sich das Recht vor, im Rahmen der Ausschreibung, dass auf der Website von Light in Focus publizierte Programm eines Workshops oder Fotoreise unter Vorbehalt von äusseren Umständen und Wetterbedingungen anzupassen. Die Workshopleiter Pia Steen und Roland Moser werden entsprechend der Umstände das Programm umstellen, damit die Teilnehmer möglichst optimale und perfekte Bedingungen zum Fotografieren haben werden. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn Sie von Light in Focus vorbehaltlos bestätigt worden sind.

​1.5 Ausschreibungen, Internetseite usw.
Light in Focus macht sie darauf aufmerksam, dass Ausschreibugen, Internetseiten und andere Werbemittel keine verbindlichen Angebote sind und diese durch uns jederzeit geändert werden können. Maßgebend sind die im Zeitpunkt der Buchung publizierten Angaben.

​2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Preise
Die Preise für die Workshops und Fototouren ersehen sie aus den Ausschreibungsunterlagen auf der Light in Focus Website bei den entsprechenden Workshops. Die Preise für  Workshops und Fototouren im In- und Ausland verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, in Schweizer Franken. Wo nichts anderes vermerkt ist, versteht sich der Preis für die Unterkunft pro Person in einem Doppelzimmer. In Rifugios, Almhütten oder SAC Hütte können es auch Mehrbettzimmer sein. Einzelzimmerpreise werden separat aufgelistet. Preisänderungen siehe Ziffer 4.

​2.2 Fälligkeit und Zahlungskonditionen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist bis 60 Tage vor dem Workshop oder der Fototour die gesamte Teilnahmegebühr zu bezahlen, sofern nichts anderes in der Offerte oder in den Ausschreibungs-unterlagen erwähnt ist. Bei Frühbuchungs- oder anderen Rabatten gelten spezielle Bedingungen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Erfolgt die Zahlung des Workshops/Fototour nicht fristgerecht, kann Light in Focus, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Frist, die Leistung verweigern und die Annullation gemäß Ziff. 3.3 f geltend machen. Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung oder bei Tages Workshops auch vor Ort. Ein fixer Platz für den Workshop/Fototour bei Light in Focus ist erst mit dem Eingang der fristgerechten Zahlung auf dem Konto von Light in Focus reserviert. Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Teilnehmer die anfallenden Bankspesen komplett zu tragen.


​2.3 Kurzfristige Buchung
Buchen Sie Ihren Workshop oder ihre Fototour bei Light in Focus weniger als 60 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung/Rechnung zur Zahlung fällig.

2.4 Workshopunterlagen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Ihnen eventuell angebotene Workshopunterlagen nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages ca. 7-14 Tage vor Workshopbeginn ausgehändigt oder per E-Mail zugestellt.
Scripts oder andere Unterlagen zur Fotografie werden Ihnen während oder kurz nach dem Workshop/Fototour ausgehändigt oder zugestellt.

​2.5 Teilnahmebedingungen und Pflichten der Teilnehmer
Bei Fotoworkshops und Fototuren mit Light in Focus bestehen Teilnahmebedingungen. Diese sind bei der jeweiligen Ausschreibung zu finden. Indem Sie sich für den betreffenden Fotoworkshop oder Fototour anmelden, bestätigen Sie, dass die Teilnahmebedingungen erfüllen. Je nach Fotoworkshop oder Fotokurs haben Sie bestimmte Mitwirkungspflichten. Insbesondere haben Sie sich an die Weisungen der Workshopleiter von Light in Focus zu halten. Hinweise auf ein korrektes Verhalten können auch in den Reiseunterlagen enthalten sein. Bei Gruppenworkshops wird von den Teilnehmern erwartet, dass sie sich in die Gruppe einfügen.

​3. Sie ändern Ihre Anmeldung, Umbuchung oder annullieren die Foto-Tour oder den Workshop

3.1 Allgemeines
Wenn Sie einen Workshop oder Fototour absagen resp. annullieren oder eine Änderung/Umbuchung des gebuchten Workshops oder Fototour wünschen, müssen Sie dies Light in Focus mit eingeschriebenem Brief oder per E-Mail mitteilen. Änderungen und Umbuchungen werden als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt. Die Annullierung ist erst nach Bestätigung von Light in Focus gültig.

Der/die TeilnehmerIn kann bis 60 Tage vor dem Beginn des entsprechenden Fotoworkshop oder Fototour kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss jedenfalls schriftlich per E-Mail oder Post erklärt und bestätigt werden.

Entstehen durch Stornierungen darüber hinaus für den Veranstalter weitere Kosten (z.B. Stornierungsgebühren für reservierte Unterkünfte), können diese von Light in Focus geltend gemacht werden. In diesem Fall ist der/die  TeilnehmerIn zur Bezahlung der tatsächlich anfallenden Kosten verpflichtet.
​Erfolgt die Stornierung später als 60 Tage vor Workshopbeginn verrechnet Light in Focus eine gestaffelte Aufwandspauschale:

3.2 Annullierungskosten bei mehrtägigen Workshops

Storno 59 bis 30 Tage vor Workshopbeginn: 30% der Teilnahmegebühr des Workshops

  • Storno 29 bis 15 Tage vor Workshopbeginn: 50% der Teilnahmegebühr des Workshops

  • Storno 14 bis 8 Tage vor Workshopbeginn: 80% der Teilnahmegebühr des Workshops

  • Storno ab 7 Tage vor Workshopbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr des Workshops/Foto-Tour

3.3 Annullierungskosten bei 1-tägigen oder ½ tägigen Workshops

  • Bis 21 Tage vor Workshopbeginn: 25% der Teilnehmergebühr des Workshops

  • Bis 7 Tage vor Workshopbeginn: 50% der Teilnehmergebühr des Workshops

  • Ab 7 Tage vor Workshopbeginn: 100% der Teilnehmergebühr des Workshops

 

3.4 Rückzahlung der Workshopgebühren bei Annullierung
Falls Ihnen nach Annullierung des Workshops/Fototour mit Light in Focus noch eine Rückzahlung zusteht, werden wir den entsprechenden Betrag (nach Abzug der Aufwandpauschale, siehe Ziffer 3.2 und 3.3) auf ihr Bankkonto überweisen lassen. Wurde die Bezahlung mit einem Gutschein abgewickelt, wird der Stornobetrag vom Gutscheinwert abgezogen.

3.5 Ersatzteilnehmer
​Kann der/die TeilnehmerIn rechtzeitig einen zahlenden Ersatzteilnehmer aufbieten, oder ist eine Warteliste vorhanden, entfällt die Aufwandspauschale für die Stornierung. Die Rückzahlung der Workshopgebühr erfolgt erst, nachdem die Teilnahmegebühr des Ersatzteilnehmers auf dem Konto von Light in Focus eingegangen ist. Bennen Sie den Ersatzteilnehmer zu spät oder kann dieser aufgrund der der Erfordernisse des Workshops/Foto-Tour nicht teilnehmen, so gilt ihre Absage als Annullierung und Sie tragen die Aufwandspauschale nach obiger Liste.

​​

4. Programm- und Preisänderungen

4.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
Light in Focus behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Ausschreibungen, Leistungsbeschriebe und Preise vor Buchungsabschluss zu ändern. In diesen Fällen orientiert Sie Light in Focus vor Vertragsabschluss über die vorgenommenen Änderungen.

​4.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen kann es sein, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich unter anderem ergeben durch:
a) starke Wechselkursänderungen
b) staatlich verfügte Preiserhöhungen (MwSt.)

Falls sich die Kosten dieser Leistungen erhöhen oder entstehen von der Light in Focus unverschuldete Zusatzkosten, können diese an Sie weiter verrechnet werden. Light in Focus  orientiert möglichst umgehend aber bis spätestens drei Wochen vor Workshop-Termin über mögliche Preiserhöhungen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Workshop-oder Fototourpreis beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 4.4 genannten Rechte zu.

​4.3 Programmänderungen vor Workshop- / Fototourbeginn
Light in Focus behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Programm oder einzelne vereinbarte Leistungen wie z.B. Unterkunft oder Transport oder bei Bedarf auch das ganze Programm zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht anwendbare Umstände es erfordern. Light in Focus bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Light in Focus informiert Sie schnellstmöglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

Light in Focus behält sich das Recht vor, falls einer der beiden Fotografen (Pia Steen und Roland Moser) zum Zeitpunkt des Workshops verhindert sein sollte, einer der beiden Fotografen den Workshop alleine durchführen wird, oder jeweils den anderen ersetzen, falls der Workshop nur mit einer Person ausgeschrieben ist. Ein solcher Wechsel stellt keine wesentliche Vertragsänderung im Sinne von Ziffer 4.4 dar.

4.4 Teilnehmerrechte bei Preiserhöhungen und Programmänderungen
Falls eine Programmänderung oder eine Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes zu einer Preiserhöhung von mehr als 10% des ursprünglichen Workshoppreisen führt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurück zu treten. Sie erhalten die bereits bezahlte Workshopgebühr vollumfänglich und unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Wenn der Kunde sich innerhalb dieser Frist nicht schriftlich meldet, so stimmt er der Programm- und/oder Preisänderung zu.

​5. Absage durch Light in Focus

5.1 Gründe, die bei Ihnen liegen
Light in Focus ist berechtigt, einen Workshop abzusagen oder einem Teilnehmer die weitere Teilnahme am Workshop zu verweigern, wenn dieser durch Handlungen oder Unterlassungen dazu Anlass gibt. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden dem Teilnehmer zurückbezahlt, sofern die Kosten von Light in Focus nicht belastet werden. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

​5.2 Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Light in Focus angebotenen Workshops gibt es eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei dem jeweiligen Workshop/Fototour Ausschreibung finden. Sollte die Mindestteilnehmerzahl wie in der Workshop Ausschreibung nicht erreicht werden, behält Light in Focus sich das Recht vor bis zwei Wochen vor Workshop-Termin, diesen abzusagen. Light in Focus bemüht sich aber, die Teilnehmer so früh wie möglich darüber zu informieren. Die Workshopkosten werden den Teilnehmer vollumfänglich zurückerstattet.

​5.3 Drittverschulden - Höhere Gewalt, Streiks
Muss der Foto-Workshop oder die Foto-Tour durch nicht vorsehbare Umstände wie höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen, Epidemien, behördlichen Massnahmen usw. abgesagt werden, kann eine Annullation der Reise durch Light in Focus aus Sicherheitsgründen kurzfristig erfolgen. In diesem Falle informiert Light in Focus die Teilnehmer so schnell wie möglich und die bereits bezahlten Gebühren werden vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Falls ein Foto-Workshop oder Tour wegen höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen, behördlichen Massnahmen, Epidemien usw. vorzeitig abgebrochen werden muss, ist Light in Focus befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von Light in Focus bereits erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

​5.4 Andere Gründe
Light in Focus ist berechtigt, einen Workshop aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie rasch möglichst informiert.

​6. Programmänderungen, Leistungsausfälle während des Workshops
Light in Focus behält sich das Recht vor, das Workshop-Programm entsprechend den äußeren Bedingungen umzustellen und ggf. anzupassen. Bei dieser Entscheidung steht die Sicherheit der Teilnehmer und die optimalen Bedingungen fürs Fotografieren im Vordergrund.

Werden während dem Workshop oder der Fototour Leistungsänderungen (z.B. wegen Wetterbedingungen) von Light in Focus vorgenommen, wird Light in Focus bemüht sein eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Ist dies nicht möglich oder die Ersatzleistung entspricht nicht vertraglichen Vereinbarung, vergütet Light in Focus Ihnen eine allfällige Differenz zwischen dem Preis der ursprünglichen vereinbarten Leistungen und derjenigen der tatsächlich erbrachten Leistungen, sofern letztere objektiv minderwertig sind.
Änderungen des Fotoworkshop-Inhaltes sind in Ausnahmefällen wie z.B. bei schlechtem Wetter oder kein Zugang zu den geplanten Fotolocations, usw möglich. Werden infolge schlechten Wetters die Fotografie-Möglichkeiten eingeschränkt, erfolgt keine Rückerstattung der Fotoworkshop-Gebühr.

Sollte die Abhilfe (Ersatzleistung) übermäßige Kosten oder unverhältnismäßigen Aufwand für Light in Focus verursachen oder ist der Leistungsausfall usw. auf höhere Gewalt zurückzuführen, darf Light in Focus die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Workshop Teilnehmers.

​7. Sie treten die Fototour/Workshop an, beenden sie aber nicht
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Fototour oder den Workshop frühzeitig abbrechen müssen, so kann Light in Focus Ihnen die Workshopgebühr nicht zurückerstatten. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie Light in Focus nicht belastet werden. Allfällige Kosten für Rückreise usw. gehen zu Ihren Lasten.

8. Wenn Sie etwas zu bemängeln haben

8.1 Abhilfe, Verlangen und Beanstandung
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, sind Sie berechtigt und verpflichtet bei der Light in Focus die behaupteten Mängel oder Schäden unverzüglich zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Erfolgt die Beanstandung verspätet, sind die obigen Rechte erlischt.

​8.2 Verpflichtung Light in Focus
Light in Focus wird bemüht sein, innert einer angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert dieser Frist keine Abhilfe geleistet oder ist Abhilfe nicht möglich, bzw. nicht genügend, empfiehlt es sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von einem der beiden Light in Focus Workshopleiter schriftlich bestätigen. Die Workshopleiter sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen festzuhalten; sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand verursachen, darf Light in Focus die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Teilnehmers. Auch im Falle von Höherer Gewalt darf Light in Focus die Abhilfe verweigern und allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.

8.3 Wie Sie Ihre Forderungen gegenüber Light in Focus geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen usw. gegenüber Light in Focus geltend machen wollen, müssen Sie innert 30 Tagen nach vertraglichem Workshopende Light in Focus schriftlich rügen und womöglich mit allfälligem Beweismittel belegen.​

8.4 Verjährung und Verwirkung Ihrer Rechte
Sollten Sie Mängel, Schäden usw. nicht während der Reise beanstanden und Abhilfe verlangen und/oder innert 30 Tagen nach vertraglichem Workshopende gegenüber Light in Focus schriftlich geltend machen, so verlieren Sie sämtliche Rechte gegenüber Light in Focus. Sämtliche Rechte verjähren innert einem Jahr nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben zwingende Gesetzesbestimmungen.

​9. Haftung von Light in Focus

9.1 Haftungsausschlüsse
Light in Focus haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  • auf Versäumnisse, Handlungen und Verschulden Ihrerseits vor oder während des Workshops/Fototour

  • auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Light in Focus nicht vorhersehen oder abwenden konnte

  • auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Light in Focus ausgeschlossen.

9.2 Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Die Teilnahme am Workshop/Fototour findet auf eigene Gefahr statt. Light in Focus haftet nicht für Schäden und Unfälle aller Art. Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankungen während des Workshops, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages sind, haftet Light in Focus nicht.  Die Teilnahme aller Aktivitäten während des Workshops oder der Fototour geschehen ausschließlich auf eigene Gefahr. Durch die Teilnahme am Workshop/der Fototour mit Light in Focus erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Bedingungen einverstanden.

9.3 Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art schließt Light in Focus die Haftung aus. Der Teilnehmer ist sowohl für sein Kameraequipment und alle weiteren Vermögensgegenstände eigenverantwortlich.

​9.4. Wertgegenstände,  Schmuck, Bargeld Kreditkarten usw.
Wir weisen die Teilnehmer ausführlich darauf hin, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-, Video- und Kommunikations-Ausrüstungen usw., selber verantwortlich sind. Gegenstände sollten in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. Auch im Hotelzimmer sollten Wertgegenstände und Wertsachen nur in einem Safe aufbewahrt werden. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Checks sowie Kreditkarten, Diebstahl von Bargeld usw. haftet Light in Focus nicht.​

9.5 Veranstaltungen und Ausflüge während des Workshops/Fototour
Außerhalb des vereinbarten Workshopprogramms können und dürfen Sie auf eigene Faust Ausflüge unternehmen.  Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie solche Ausflüge auf Ihr eigenes Risiko unternehmen wollen. Light in Focus haftet nicht für Ausflüge und Unternehmungen die Sie während dem Workshop/Fototour auf eigene Faust unternehmen. Für von Light in Focus veranstaltete Ausflüge zu den Fotospots  gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen.

​11. Datenschutzbestimmungen
Light in Focus ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten sehr wichtig. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Personal- und Kontaktdaten, welche Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung oder zur optimalen Kundenbetreuung erforderlich sind. Die Kontaktdaten der Workshopteilnehmer werden von Light in Focus gespeichert und für Werbezwecke von Light in Focus verwendet. Sie dürfen aber nicht an Dritte weitergegeben werden. Des Weiteren kann Light in Focus Ihnen Angebote und Informationen zukommen lassen, die für Sie persönlich interessant sind. Sie haben jedoch die Möglichkeit, uns jederzeit mitzuteilen, wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht oder nicht mehr wünschen. Im Weiteren gelten die rechtlichen Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Light in Focus Website, welches integrativer Teil dieser AGB’s sind.

​12. Versicherungen

12.1 Annullierungskosten-Versicherung
Eine Annullierungskosten-Versicherung ist in unseren Arrangements nicht eingeschlossen. Wir empfehlen unseren Teilnehmer eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Sie ist aber nicht obligatorisch.

12.2 Zusätzliche Versicherungen
Unsere Fototouren führen uns teilweise in abgelegene Berggebiete und auch ins Ausland. Im Ernstfall können sehr hohe Spital-, Rettungskosten usw. entstehen. Light in Focus empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie Reisegepäck-, Fotoausrüstung-, Reiseunfall-, oder Krankenversicherung. Eine Rückreisekostenversicherung, welche im Notfall eine Evakuation aus einer abgelegenen Region, einen lokalen Spitalaufenthalt und oder die Rückreisekosten in ihre Heimat übernimmt ist empfehlenswert.

13. Verwendungsrecht von Bildmaterial
Mit der Kenntnisnahme der AGB erklären sich die TeilnehmerInnen damit einverstanden, dass Light in Focus im Workshop entstandene Fotos (Making-ofs, Arbeits- oder Gruppenfotos) auf ihrer Homepage und in Social Media-Kanälen (Facebook, Instagram, etc.) verwenden kann. Wenn dies nicht gewünscht wird, darf dies per Mail wegbedungen werden.

​14. Urheberrecht
14.1. Arbeitsunterlagen
Die von Light in Focus ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von Light in Focus vervielfältigt werden.

14.2. Kommerzielle Nutzung von Videos und Fotos
Jegliche kommerzielle Nutzung der während eines Workshops aufgenommenen Fotos oder Videos bedarf der Absprache mit Light in Focus. Ohne vorherige Absprache, ist die kommerzielle Nutzung untersagt.

15. Location
Die durch Light in Focus Fotografie, während eines Workshops, gezeigten Orte und Gebiete dürfen durch den Teilnehmer nicht verwendet werden, um künftig eigene Fotokurse oder Workshops anzubieten. Dies gilt für die Dauer von 5 Jahren nach dem Besuch des Fotoworkshops. Die Teilnehmer erklären sich mit dieser Regelung ausdrücklich einverstanden.

​16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Light in Focus ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Solothurn.

Light in Focus
Affolterweg 12
CH-4543 Deitingen
info@lightinfocus.ch

Deitingen, Januar 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gutscheine

Abweichungen von den vorliegenden AGB bedürfen zur Wirksamkeit ausnahmslos der Schriftform. Zum Kauf von Gutscheinen sind nur Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt.

​1. Gerichtsstand Bestellung und Vertragsabschluss
Bestellungen von Gutscheinen sind nur online per Bestellformular möglich oder per E-Mail. Mit der Bestellung akzeptiert der Käufer die allgemeinen Geschäftsbedingungen und erklärt sich im vollen Umfang damit einverstanden. Die Bestellung wird per E-Mail bestätigt, und ist mit dem Erhalt der Bestellbestätigung rechtskräftig und verbindlich.

​2. Fälligkeit und Zahlung
Gutscheine sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Banküberweisung zu bezahlen.

​3. Gültigkeit
Gutscheine sind für 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit können Geschenkgutscheine nicht mehr eingelöst werden. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden. Eine Barablöse ist nicht möglich.

​4. Versand, Verpackungs- und Versandkosten
Der Käufer druckt den Gutschein zu Hause aus. Der Gutschein kommt per E-Mail oder auf dem Postweg . Es fallen innerhalb der Schweiz und Deutschland keine Versandkosten an.

​5. Stornierung
Die Stornierung eines Gutscheins ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung möglich und muss schriftlich erfolgen. Light in Focus verrechnet für die Stornierung und den daraus entstandenen Mehraufwand eine Aufwandspauschale in der Höhe von 20.00 CHF. Die Rücküberweisung erfolgt ausnahmslos auf jenes Konto, von dem die Bezahlung des Gutscheines getätigt wurde.

​6. Haftung
Für den Verlust, Diebstahl, Missbrauch oder die verzögerte Übermittlung eines Geschenkgutscheins (zum Beispiel wegen technischer Probleme, Verzögerungen auf dem Postweg) wird keine Haftung übernommen. Ebenfalls wird keine Haftung für falsche Angaben des Käufers übernommen (Adresse, etc.).

6. Datenschutz
Anmeldedaten wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Käufers werden für die Vertragsabwicklung und Rechnungslegung gespeichert. Light in Focus verpflichtet sich keinerlei personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben. Käufer sind berechtigt die weitere Gestattung der Verwendung Ihrer Daten jederzeit zu widerrufen.

7. Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Light in Focus ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Solothurn.

Light in Focus
Affolterweg 12
CH-4543 Deitingen
info@lightinfocus.ch

Deitingen, Januar 2021

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